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Sicher im Netz: Keine Chance dem Cybermobbing mit Expertentipps

Als Elternteil möchte man seinen Nachwuchs vor allem beschützen – insbesondere vor der großen, weiten und manchmal bösen Welt. Aber was passiert, wenn sie sich wie ein Monster ins Kinderzimmer schleicht? Das Netz hat seine eigenen Regeln und schnell kann aus einem Schneeflöckchen Streit ein ganzer Mobbing-Schneeball entstehen. Kinder- und Jugendanwältin Nicole Bartl erklärt im Interview mit schauvorbei.at, wie man damit am besten umgeht.
Glückliche Mama mit zwei Kindern vor dem Laptop für Vorsorge gegen Cybermobbing
Sicherheit im Netz ist beim Surfen, Scrollen und Chatten das Wichtigste. © shutterstock

Der Sohnemann sitzt am Nachmittag vor dem Tablet, aber irgendwie sieht er dabei recht aufgewühlt aus. Überhaupt ist er nach der Screen-Time in letzter Zeit besonders leicht reizbar. Und außerdem: Hat er nicht zum Nägelkauen angefangen? schauvorbei.at klärt mit Expertin Nicole Bartl von der Ombudsstelle für Cybermobbing über Anzeichen auf und darüber, was im Ernstfall zu tun ist.

schauvorbei.at: Wann beginnt Mobbing?
Nicole Bartl: Nicht jeder Streit ist Mobbing. Einmalige wie auch wiederholte „Gemeinheiten“ stellen oft noch keines dar und lösen sich in der Regel rasch wieder auf.

Es beginnt dort, wo der Spaß aufhört. Immer wieder werden schikanierende Handlungen als „Späße“ bezeichnet. Wenn die Betroffenen nicht mitlachen, gelten sie als humorlos und werden erst recht gehänselt oder ausgegrenzt. Es handelt sich um ein Gruppengeschehen, bei dem ein Ungleichgewicht der Kräfte herrscht und das in allen Lebensbereichen von jungen Menschen stattfindet.

In der Regel gehen die Attacken von Personen aus dem persönlichen Umfeld aus. Am häufigsten passiert Cybermobbing im schulischen Umfeld. Zugleich erhalten Betroffene dort aber die meiste Unterstützung. Zumindest durch Aufklärung, denn in der Praxis werden sie des Öfteren allein gelassen.

Mögliche Anzeichen dafür, dass ein Kind von Mobbing betroffen ist, sind körperliche Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen. Aber auch Kratzer, blaue Flecken, Schürfwunden und generell Verletzungen am Körper gehören dazu. Weitere Zeichen können Wesensänderungen sein, die mit Bedrücktheit, Aggression, Trauer, Rückzug, Ängstlichkeit, Überreaktion, Reizbarkeit, Verunsicherung, erschüttertem Vertrauen, Selbstwertverlust – oder in Extremfällen Selbstmordgedanken einhergehen. Manchmal kommt es zu Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall, dem Verlust von Gegenständen, Schulangst oder zur Flucht in andere Welten.

Nicole Bartl gegen Cybermobbing
© Mediendienst.com/G. Tschank Schulbild

 

„Besonders wirkungsvoll sind Gespräche über Mobbing, wenn es noch gar keines gibt.“
Nicole Bartl

 

 

 

 

schauvorbei.at: Welche Formen des Cybermobbings gibt es?
Nicole Bartl:
Cybermobbing, auch Cyber-Bullying genannt, bedeutet, dass jemand absichtlich über einen längeren Zeitraum beleidigt, bloßgestellt, bedroht oder belästigt wird – und zwar im Internet oder über das Handy. Aber es verändert sich mit jeder Plattform.

Die Beispiele sind zahlreich. Dazu gehört sowohl jede Form in Gruppen als auch jene zwischen zwei Personen wie Cyber-Stalking. Manchmal beginnt es mit dem Ausschluss aus Gruppen oder digitalen Spielen. Weiters zählt dazu die Verbreitung von Lügen, Gerüchten oder privaten Informationen in sozialen Netzwerken, Chats oder Foren. Oder aber Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen über WhatsApp, TikTok, Instagram, YouTube, in Online-Spielen, per SMS oder E-Mail.

Auch die Veröffentlichung oder Weiterleitung intimer oder peinlicher Fotos und Videos passen ins Bild. Besonders oft beginnt es mit vertraulich geteilten Nacktbildern, die später in WhatsApp-Gruppen landen. In extremeren Formen handelt es sich um sexuelle Belästigung oder unerwünschte Kontaktaufnahme in Chats oder sozialen Netzwerken. Das ist das sogenannte Cybergrooming, wenn es sich um Minderjährige handelt. Dazu kommen gehackte Accounts und Fake-Profile.

schauvorbei.at: Ist Mobbing immer strafbar?
Nicole Bartl:
Es zu erkennen, ist gar nicht so einfach, vor allem, weil es sich in unterschiedlichen Formen zeigen kann. Aber Fakt ist, bei Mobbing handelt es sich um Gewalt, und dann können diverse Handlungen strafbar sein.

Für Cybermobbing per se gibt es sogar einen eigenen Straftatbestand: § 107c im Strafgesetzbuch.

schauvorbei.at: Welche Rolle spielt Social Media bei Cybermobbing?
Nicole Bartl: Mobbing kann physisch, aber auch viral erfolgen. Soziale Medien haben das Phänomen verstärkt und den unterrichtsfreien Raum erobert. Somit hat es eine neue Dimension erreicht.

Besonders schlimm daran: Im Internet verbreiten sich Inhalte oft extrem schnell und erreichen viele Menschen. Hinzu kommt, dass das, was einmal ins Netz gestellt wird, sich meist nur schwer wieder löschen lässt. Ein Post oder ein online gestelltes intimes Foto genügt, und sehr viele Menschen haben die Möglichkeit, ihn zu lesen bzw. das Foto zu sehen. Für die Opfer von Cybermobbing und anderen Hassverbrechen im Netz gibt es keine Pause, da es quasi bis in die eigenen vier Wänden reicht.

Vielen Jugendlichen ist einerseits die Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst, die sie durch ein Posting oder ein Like auf Social Media setzen, und andererseits oft auch nicht, dass manche dieser Taten strafbar sein können.

schauvorbei.at: Wann sollte man sich Rat bei der Ombudsstelle suchen?
Nicole Bartl: Wenn ein Jugendlicher meint, von Mobbing – egal, in welcher Form – betroffen zu sein, kann er bzw. können die Eltern bei uns anrufen oder uns schreiben.

Wir hören uns an, was passiert ist und wie die Ereignisse erlebt wurden. Dann klären wir, ob es sich um Mobbing handelt, und schauen gemeinsam: „Wer ist bereits informiert?“, „Wer hat was versucht?“ und „Was hat geholfen und was könnte helfen?“.

Im Anschluss überlegen wir mit den Betroffenen, was sie selbst tun und wo wir unterstützen können. Zusammen mit den Jugendlichen erarbeiten wir einen Plan. Nach einer bestimmten Zeit können wir prüfen, welche Schritte gut funktioniert haben, wie sich die Situation entwickelt hat und was noch getan werden muss, damit es aufhört.

Wichtig ist, dass wir vertraulich und kostenfrei arbeiten und dass wir nur dann nach außen tätig werden, wenn die oder der Jugendliche bzw. seine Obsorgeberechtigten das auch wollen.

schauvorbei.at: Inwiefern kann man Kinder für das Thema sensibilisieren?
Nicole Bartl: Besonders wirkungsvoll sind Gespräche über Mobbing, wenn es noch gar keines gibt. Am sinnvollsten ist, dem Nachwuchs zu erklären, wie er Mobbing erkennen kann und wie er darauf reagieren soll, wer auch immer das Ziel davon ist.

Mit seinen Kindern über Werte zu sprechen, die einem selbst und in der Gesellschaft wichtig sind, wirkt präventiv und macht Mut, für andere einzutreten. Am besten überlegt man gemeinsam, in welchen Situationen das nicht geht und es besser ist, Hilfe zu holen. Dazu gehört, den Nachwuchs wissen zu lassen, dass er mit jedem Problem jederzeit zu einem kommen kann, und dieses Versprechen zu leben. So stärkt man eine vertrauensvolle Beziehung.

Eine ernstgenommene Vorbildrolle bewirkt bereits viel. Dadurch lernen sie vieles über den Umgang mit anderen. Dazu gehört, vorgezeigt zu bekommen, wie Konflikte gelöst werden. Wenn Kinder bei ihren Eltern sehen, wie man einander mit Respekt und Wertschätzung begegnet und dass sie sich für Fehlverhalten entschuldigen und an Regeln halten, werden sie es in einer ähnlichen Situation genau so umsetzen. Im Hinblick auf Recht und Unrecht ist die beste Basis ein sicherer Entwicklungsrahmen mit klaren Grenzen und angemessenen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

schauvorbei.at: Wie sollte man auf einen Mobbing-Vorfall als Elternteil reagieren?
Nicole Bartl: Es ist fundamental, zum eigenen Kind zu stehen und während der gesamten Krise zu begleiten. Gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, vermittelt das Gefühl, dass es nicht allein ist. Auch die Schule sollte informiert und mit eingebunden werden – im Idealfall nicht gegen den Willen des Kindes. Dabei sollte man Beweise mit Datum sichern, wie zum Beispiel mit Screenshots. Weiters sollte dafür gesorgt werden, dass Diffamierungen gelöscht werden. Das kann beispielsweise durch Meldung in den sozialen Netzwerken geschehen.

Währenddessen und danach sollte mit dem Nachwuchs über seine digitale Lebenswelt gesprochen und Interesse gezeigt werden. Zusätzlich sollten regelmäßig die Sicherheitseinstellungen der sozialen Medien überprüft werden.

schauvorbei.at: Wenn Kinder Kinder mobben, wann werden Konsequenzen gezogen?
Nicole Bartl: Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen stehen in der Verantwortung, Kindern und Jugendlichen – egal ob Betroffene oder Verursachende – beizustehen und sie aus diesen negativen Verhaltensmustern heraus zu begleiten. Allen Beteiligten sollen Folgen für die Betroffenen klargemacht und ein Perspektivenwechsel ermöglicht werden.

Sobald Mobbing im Raum steht, gilt es, die Situation so rasch wie möglich aufzulösen. Dies erfolgt durch verschiedene Interventionen. Im Schulkontext sind das insbesondere Einzelgespräche mit Betroffenen und Verantwortlichen, Klassengespräche mit allgemeinen Informationen über Mobbinghandlungen und deren Folgen, der Klarstellung, dass es in keiner Weise geduldet wird, die Mitverantwortung anderer Schüler anzusprechen, gemeinsames Bereden und Erarbeiten von Möglichkeiten der Klasse, um es zu verhindern, und natürlich Elterngespräche.

Nach einer umfassenden Prüfung der jeweiligen Situation und der Feststellung, dass es sich um Mobbing handelt, werden dann angepasste Konsequenzen gezogen. Diese können durchaus bis zur Anzeige bei der Polizei gehen.

schauvorbei.at: Warum ist es so schwierig, für Cybermobbing eine Verurteilung zu erreichen?
Nicole Bartl: Von Cybermobbing im strafrechtlichen Sinne spricht man, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg – über mehrere Wochen oder länger – in ihrer persönlichen Ehre verletzt wird, beispielsweise durch Beschimpfungen, Beleidigungen oder Verspottung.

Die Handlungen müssen über elektronische Kommunikationsmittel wie das Handy oder im Internet erfolgen und mindestens zehn Personen erreichen.

Für eine Strafbarkeit wegen Cybermobbings müssen die Handlungen des Täters geeignet sein, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Zum Beispiel, wenn das Opfer die Schule wechseln will oder sich aus seinem Sozialleben vollkommen zurückzieht.

Das Problem ist oft die Beweisbarkeit der relevanten Tatbestandselemente.

schauvorbei.at: Wie hoch schätzen Sie die Dunkelziffer?
Nicole Bartl: Die PISA-Studien erheben regelmäßig Zahlen zu Bullying an den Schulen. Dazu werden nach dem eigentlichen Test in zusätzlichen Fragebögen auch sogenannte Kontextfaktoren erhoben – in diesem Fall zum Wohlbefinden an der Schule. Das Ergebnis der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2022 zeigt, dass sich rund ein Fünftel der Schüler in Österreich wiederholt schikaniert fühlt. Insgesamt gaben dabei 20 Prozent der 15- bzw. 16-jährigen Mädchen und 23 Prozent der Burschen an, zumindest ein paar Mal pro Monat Opfer von Bullying zu werden.

schauvorbei.at: Vielen Dank für das Gespräch!

5 Sofort-Tipps zur Deeskalation von der Expertin

  1. Ruhig bleiben: Nicht auf alle Nachrichten reagieren, die das Kind verletzen oder provozieren – genau das wollen die Absender erreichen.
  2. Darüber reden: Den Nachwuchs dazu ermuntern, sich jemandem anzuvertrauen, wie etwa Eltern, Freunde, Lehrpersonen oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Je früher man sich Hilfe holt, desto besser.
  3. Beweise sichern: Screenshots von belastenden Nachrichten, Bildern oder Chats machen.
  4. Belästigungen melden: Betreiber einer Website oder des sozialen Netzwerks über das Mobbing informieren.
  5. Nutzer blockieren: Die meisten sozialen Netzwerke bieten die Möglichkeit, einzelne Personen zu sperren.

Auf einen Blick: Strafbare Handlungen bei Cybermobbing in Österreich

  • Cybermobbing (§ 107c StGB): Alles, was die Lebensweise unzumutbar macht, über digitale Kanäle erfolgt und durch andere beeinträchtigt wird.
  • Stalking (§ 107a StGB): Während sich Cybermobbing in der Regel in größeren Gruppen abspielt, findet Cyber-Stalking meist zwischen zwei Personen statt.
  • Üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB): Darunter fällt das Verbreiten von falschen oder herabwürdigenden Aussagen über eine Person sowie direkte Beschimpfungen, die deren Ehre oder Ansehen verletzen – auch online in sozialen Netzwerken oder Chats.
  • Verhetzung (§ 283 StGB): Dabei geht es um massive Beleidigungen wegen der Zugehörigkeit zu einer gewissen Gruppe wie Nationalität, Religion, Geschlecht oder ethnische Herkunft.
  • Unbefugte Bildaufnahmen (§ 120a StGB): Dazu gehören heimlich gemachte Nacktfotos, zum Beispiel in Umkleidekabinen, oder Fotos von Intimbereichen – wie das sogenannte „Up-Skirting“.
  • Sexualbezogene Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB): Zum Beispiel Nacktaufnahmen von Minderjährigen, die unerlaubterweise verbreitet werden.
  • Cybergrooming (§ 208a StGB): Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen.
  • Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht (§ 63 Datenschutzgesetz): Ein typisches Beispiel ist die Veröffentlichung privater Fotos oder Daten ohne Zustimmung einer Person im Internet, um sie bloßzustellen oder zu erpressen – etwa indem gedroht wird, die Inhalte weiter zu verbreiten, wenn nicht gezahlt wird.
  • Jugendschutzgesetze der einzelnen Bundesländer
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