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Ärztebewertungen im Netz: Was erlaubt ist – und was nicht

Arzt gesucht, Bewertung gefunden: Für viele Patienten beginnt die Suche nach medizinischer Hilfe online. Doch wie verlässlich sind die Erfahrungen anderer Nutzer wirklich? Und welche Aussagen sind überhaupt erlaubt? Gerald Timmel, Geschäftsführer von DocFinder, erklärt, welche Regeln für Online-Rezensionen gelten und wo die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und rechtlichen Vorgaben verlaufen.
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Wer heute einen Arzttermin vereinbaren möchte, wirft oft zuerst einen Blick ins Internet. Neben Fachrichtung, Standort und Ordinationszeiten spielen Erfahrungsberichte anderer Patienten eine immer größere Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage der Österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK) haben bereits rund 90 Prozent der Befragten gezielt online nach Gesundheitsinformationen gesucht.

„Patient:innen suchen zunehmend nach Transparenz und Orientierung. Bewertungen helfen dabei, einen Eindruck davon zu bekommen, wie andere Menschen ihren Arztbesuch erlebt haben. Dabei muss man aber einige Regeln beachten“, erklärt Gerald Timmel, Geschäftsführer der Ärztebewertungs- und Gesundheitsplattform DocFinder.

Meinungsfreiheit und rechtliche Grenzen

Besonders häufig bewerten Patienten laut DocFinder Faktoren wie Wartezeiten, Terminvergabe, Kommunikation oder das persönliche Behandlungserlebnis. „Das zeigt sich auch beim jährlichen Patients Choice Award, für den wir rund 500.000 Bewertungen genau in diesen Bereichen auswerten“, erklärt Timmel.

Doch nicht jede abgegebene Rezension schafft es automatisch auf eine Plattform. Gerade im Gesundheitsbereich gelten strenge rechtliche Vorgaben. Persönlichkeitsrechte, Datenschutzbestimmungen sowie der Schutz vor rufschädigenden Aussagen setzen klare Grenzen.

© DocFinder

„Ein fairer Dialog auf Augenhöhe setzt klare Regeln voraus. Bewertungen müssen stets auf realen Erfahrungen beruhen, nachvollziehbar formuliert und bei Tatsachenbehauptungen auch belegbar sein. Beleidigungen oder schwerwiegende Vorwürfe ohne Fundament haben in einem konstruktiven Austausch keinen Platz und können rechtlich verfolgt werden. Ziel ist es, eine Plattform zu bieten, die die Rechte von Ärzt:innen und Patient:innen gleichermaßen schützt und respektiert.“

Gerald Timmel, Geschäftsführer bei DocFinder

Nach dem Absenden würden Bewertungen deshalb mehrstufige Prüfprozesse durchlaufen. Neben automatisierten Systemen werden Inhalte auch von Qualitätssicherungsteams kontrolliert. Werden problematische Formulierungen entdeckt, kann es vorkommen, dass Nutzer um eine Überarbeitung gebeten werden. „Viele Nutzer:innen gehen davon aus, dass jede ehrliche Erfahrung automatisch veröffentlicht wird. Entscheidend ist jedoch nicht nur der Inhalt, sondern auch die Formulierung“, erklärt Timmel. Selbst sachlich gemeinte Kritik könne entfernt werden, wenn sie nicht ausreichend begründet oder bei Tatsachenbehauptungen nicht nachvollziehbar belegt sei.

Fake-Bewertungen als wachsendes Problem

Mit der steigenden Bedeutung von Online-Bewertungen wächst aber auch die Gefahr von Manipulationen, erklärt der Experte. Dabei gehe es längst nicht nur um übertriebene Lobeshymnen, auch gezielt platzierte Negativbewertungen könnten den Ruf von Ärzten erheblich schädigen. Aus diesem Grund setzen viele Anbieter verstärkt auf Kontrollmechanismen. „Gemeinsam mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb und der Wirtschaftskammer konnten wir in der Vergangenheit erwirken, dass zwei Unternehmen, die Fake-Bewertungen verkaufen wollten, ihre Leistungen nicht mehr in Österreich anbieten dürfen“, berichtet Timmel.

Das Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und rechtlichen Grenzen bleibe dabei eine Herausforderung. Während gekaufte Positivbewertungen als klare Täuschung gelten, endet die Freiheit auf der Seite der Kritik dort, wo Verleumdungen, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen beginnen. „Bewertungsplattformen tragen eine große Verantwortung. Sie müssen Transparenz ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass Inhalte fair und rechtlich korrekt sind“, erklärt Timmel abschließend.

Auf einen Blick

Als Orientierung gilt: Zulässig sind Bewertungen dann, wenn sie auf eigenen Erfahrungen beruhen, sachlich, nachvollziehbar und in der Ich-Perspektive formuliert sind und eine konkrete Begründung für die Einschätzung enthalten. Kritik sollte respektvoll bleiben und sich idealerweise als konstruktiver Hinweis verstehen. Problematisch wird es hingegen bei falschen oder nicht belegbaren Tatsachenbehauptungen, schwerwiegenden Vorwürfen ohne Nachweis, Spekulationen über Behandlungsfehler, Kompetenz oder Abrechnung sowie bei Gerüchten, Hörensagen oder fremden Erfahrungen. Auch Selbstbewertungen, beauftragte Rezensionen und auffällig viele Mehrfachbewertungen innerhalb kurzer Zeit gelten als unzulässig.

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