Mehr als drei Viertel aller Hauptwohnsitzwohnungen in Österreich waren 2023 mit einem Balkon, einer Loggia oder einem Wintergarten ausgestattet und der Wunsch nach ein paar Quadratmetern im Freien stieg in der Pandemie immens. Einer Umfrage zufolge erhöhten sich im Jahr 2020 die Online-Suchanfragen nach Wohnungen mit Balkon um 67 Prozent. Das zeigt sich auch bei den Neubauten, denn knapp die Hälfte der neuen Wohnungen werden mit einer Freifläche ausgestattet.
Vor allem im Sommer werden diese besonders intensiv für alle möglichen Tätigkeiten genutzt. Dabei sind für die Bewohner sogenannte „ortsübliche Beeinträchtigungen“, also Dinge, die störend sein können, aber das Leben nicht maßgeblich negativ beeinflussen, zu akzeptieren. Ein bisschen Geduld und Toleranz mit den Nachbarn sind also nötig. Doch es gibt auch Grenzen, wie Markus Lindblad vom Online-Händler Northerner erklärt. Er gibt einen Überblick, was sich gehört, was erlaubt ist und wie Auseinandersetzungen verhindert werden können.
Mit Kohle, aber ohne Konflikte: So darf gegrillt werden
Im Sommer wird der Balkon nicht nur zum Freiluft-Wohnzimmer, sondern auch zur Outdoor-Küche. Sobald das Wetter mitspielt, landen diverse Fleisch- und Gemüsesorten auf dem Rost. Grundsätzlich ist Grillen am Balkon erlaubt, kann jedoch durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt sein – etwa hinsichtlich Zeitpunkt und Ort. Und: „Auch beim Grillen sollten die Ruhezeiten beachtet werden. Einerseits weil es durch laute Gespräche zu Lärmbelästigung kommen kann, andererseits weil Rauch und Gerüche störend sein können. Wenn möglich, sollten die Nachbarn vor der Zusammenkunft rund um den Rost informiert werden“, sagt Markus Lindblad. Ein Gas- oder Elektrogerät kann außerdem helfen, Rauchbelästigung zu vermeiden.
Zigarettenpause auf dem Balkon: Diese Zeiten gelten laut OGH
Apropos Rauch: Auch die „Tschick“ wird im Sommer gerne am Balkon genossen. Rauchen ist hier nicht verboten, doch vor allem in Wohnhäusern und an heißen Tagen, wenn viele Fenster geöffnet sind, kann es schnell zu Geruchsbelästigung drinnen und draußen kommen. Wegen eines Streits zwischen zwei Mietern kam es 2016 zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Dieses besagt: Sollte der Zigarettengeruch die Nachbarn stören und eine private Einigung nicht möglich sein, ist Rauchen auf dem Balkon in den Sommermonaten während den üblichen Essens- und Ruhezeiten von 8 bis 10 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 18 bis 20 Uhr, sowie ganzjährig nachts von 22 bis 6 Uhr untersagt. So können dem OGH zufolge alle Interessen ausgewogen bedient werden. „Wer sich im Nikotinkonsum nicht einschränken will, aber trotzdem die Nachbarinnen und Nachbarn nicht einräuchern möchte, kann auf rauchfreie Alternativen wie zum Beispiel Nikotinbeutel umsteigen“, so Markus Lindblad.
Pflanzen, Planschbecken und Sichtschutz
Wer sich die Zeit am Balkon anstatt mit rauchen lieber mit gärtnern vertreibt, dem bieten kahle Mauern und Balkongeländer viele Gestaltungsmöglichkeiten. Solange keine Schäden an der Fassade entstehen oder andere gestört werden, etwa durch herabtropfendes Gießwasser oder wuchernde Pflanzen, ist das auch erlaubt. Wichtig ist, dass Blumenkisterl so gesichert werden, dass sie nicht herunterfallen können. Muss dafür in die Fassade eingegriffen werden, sollte vorher unbedingt mit den Vermietern gesprochen werden. Selbes trifft auf Markisen oder andere Dinge, die festgeschraubt werden müssen, zu.
Für Gartenmöbel und Sonnenschirme gelten ähnliche Regeln. Selbst ein Planschbecken oder ein kleiner Whirlpool sind grundsätzlich erlaubt, sofern Statik und Traglast des Balkons das Gewicht aushalten. Schäden, etwa durch auslaufendes Wasser, müssen Mieter selbst decken. Hier sollte ebenso eine Zustimmung von den Vermietern eingeholt werden. Auch Sichtschutzmatten aus Schilf sind meist erlaubt – trotz Kritik am einheitlichen Erscheinungsbild. Da der Wunsch nach Privatsphäre als berechtigtes Interesse gilt, ist ein Verbot rechtlich kaum durchsetzbar, solange keine Sicherheitsrisiken bestehen. „Der Balkon kann zu einer richtig angenehmen Wohlfühloase werden, solange auch alle aufeinander achten. Ob überwuchernde Pflanzen oder Gerüche und Rauch – am besten sollte man immer alles sauber halten und manchmal auch auf Alternativen mit weniger Belästigungspotenzial umsteigen“, sagt Markus Lindblad.
„Eine freundliche Nachfrage bei den Nachbarn wirkt oft besser als eine Beschwerde am schwarzen Brett oder ein Schreiben an die Vermieter.“
Markus Lindblad vom Online-Händler Northerner
Partyzone oder Ruhepol? Wie laut es auf dem Balkon werden darf
Zwischen den Pflanzen, dem Grill und dem Balkon-Jacuzzi findet sich bei genug Platz auch eine Sitzmöglichkeit, wo Freunde und Bekannte gerne zu Plauschrunden zusammenkommen. Allerdings gelten Ruhezeiten auch im Freien. Zwar gibt es keine gesetzlich fixierten Zeiten, vielerorts greift aber der Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr als Ruhephase, ebenso wie Sonn- und Feiertage. „Ob es zu laut ist, hängt oft vom Einzelfall ab“, sagt Markus Lindblad. „Eine freundliche Nachfrage bei den Nachbarn wirkt oft besser als eine Beschwerde am schwarzen Brett oder ein Schreiben an die Vermieter.“
Sollte der Dialog nichts bringen, bleiben Hausverwaltung oder Behörden als letzte Instanz. Generell sollte beachtet werden, dass nicht alles was erlaubt ist, auch angebracht ist. „Der Balkon ist ein wertvoller Rückzugsort, den jede und jeder genießen möchte – insbesondere bei hohen Temperaturen. Wer Rücksicht nimmt und im Zweifelsfall den Dialog sucht, sichert sich einen entspannten Sommer auf Balkonien – ohne unnötige Konflikte“, so Markus Lindblad abschließend.