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Neues Einwegpfand: Seit Jänner eine Million Flaschen retourniert

Mit 2025 wurde das Einwegpfand auf Kunststoffflaschen und Metalldosen für Getränke eingeführt und damit eines der größten Kreislaufwirtschaftsprojekte Österreichs gestartet. Derzeit befinden sich rund 25 Millionen Pfandgebinde im Umlauf – rund eine Million wurden bereits im Handel zurückgegeben.
Frau gibt Pfandflasche in einen Automaten
Das Einwegpfand fördert die Kreislaufwirtschaft, schont wertvolle Ressourcen und ermöglicht die Wiederverwendung hochwertiger Materialien. © Martin Steiger

Seit 1. Jänner 2025 unterliegen in Österreich alle Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern, die mit dem österreichischen Pfandsymbol gekennzeichnet sind, dem neuen Einweg-Pfandsystem. Ziel ist es, wertvolle Materialien aus Getränkeverpackungen im Kreislauf zu halten und das achtlose Wegwerfen von Flaschen und Dosen in die Natur zu reduzieren.

Die zentrale Stelle für die Umsetzung des Pfandsystems, Recycling Pfand Österreich, zieht eine erste Bilanz: Sieben Wochen nach der Einführung wurden eine Million Pfandgebinde erfolgreich retourniert, während mit Ende Jänner bereits rund 25 Millionen Pfandverpackungen im Umlauf waren. 

Hohe Akzeptanz in der Bevölkerung

Konsumenten finden aktuell noch eine kleinere Auswahl an Pfandgebinden in den Verkaufsregalen. In den kommenden Wochen und Monaten wird diese Zahl jedoch kontinuierlich steigen. „Wir rechnen damit, dass ab März bereits eine Vielzahl an bepfandeten Getränkeverpackungen im Umlauf sein wird“, so Monika Fiala und Simon Parth, Geschäftsführung von Recycling Pfand Österreich. „In der Übergangszeit gibt ein Blick auf das Etikett schnell Aufschluss darüber, ob es sich um ein Pfandprodukt handelt. Das österreichische Pfandsymbol oberhalb des Strichcodes kennzeichnet alle bepfandeten Getränkeverpackungen.“

Eine aktuelle Umfrage von marketagent im Auftrag von Recycling Pfand Österreich bestätigt die breite Akzeptanz des Einweg-Pfandsystems in der Bevölkerung. Demnach befürworten 80 Prozent der Österreicher das System. Besonders positiv wird der Beitrag zum Umweltschutz bewertet: 68 Prozent sehen den größten Vorteil darin, dass weniger Flaschen und Dosen achtlos in der Natur entsorgt werden. Zudem begrüßen 66 Prozent, dass aus alten Getränkeverpackungen wieder neue Verpackungen hergestellt und die Materialien im Kreislauf gehalten werden. Etwa 68 Prozent der Befragten geben an, gut über das neue Pfandsystem informiert zu sein. „Wir freuen uns über die positive Resonanz und die hohe Beteiligung, die bereits eine beachtliche Anzahl – über eine Million – Pfandgebinde zurückgegeben haben“, ergänzen Fiala und Parth.

Rückgabebedingungen im Einweg-Pfandsystem

Für jedes Pfandgebinde werden 25 Cent Pfand eingehoben, das bei der Rückgabe refundiert wird. Dabei ist es wichtig, dass die Flaschen und Dosen unzerdrückt, leer und mit lesbarem Etikett zurückgegeben werden damit diese eindeutig dem österreichischen Pfandsystem zugeordnet werden können.

Pfandverpackungen können an vielen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie verkauft wurden. „In Supermärkten mit Rückgabeautomaten ist das besonders einfach: Hier können Pfandgebinde in unbegrenzter Anzahl und in allen Größen bequem retourniert werden“, erklärt Fiala. „Manuelle Rücknahmestellen müssen nur jene Packungsgrößen und -mengen zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen. Verkauft also eine Trafik ausschließlich 0,25 Liter Getränkedosen, muss sie daher auch nur solche zurücknehmen. Vorausgesetzt sie ist leer, unzerdrückt und verfügt über das österreichische Pfandlogo.“

Ausnahmen und Sonderregelungen

Einige Produkte sind jedoch von der Pfandpflicht ausgenommen. Dazu zählen Milchprodukte aus hygienischen Gründen, Sirupe, da nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sowie Getränkeflaschen für Beikost oder medizinische Produkte. Auch Verbundkartons wie z.B. Tetrapack fallen nicht in das Pfandsystem.

Auch in der Gastronomie gelten Sonderregelungen: Betriebe, die ausschließlich Vor-Ort-Konsum anbieten, sind nicht verpflichtet, leere Gebinde zurückzunehmen. Für Take-Away-Angebote wie Kantinen hingegen besteht die Rücknahmepflicht. Ebenso von der Rücknahmepflicht ausgenommen sind Getränkeautomaten.

Im Online-Handel und bei Essenszustellungen müssen Anbieter mit eigenem Lieferdienst die Rücknahme und Erstattung von Pfand gewährleisten. Bei Versand über Post- oder Paketdienstleister entfällt die Rücknahmepflicht, stattdessen ist pro Stück eine Entschädigung zu entrichten.

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