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Wohnbauförderung Burgenland: Überblick für Bau, Sanierung & mehr

Leistbarer Wohnraum ist ein zentrales Thema für viele Menschen – genau dort setzt die Wohnbauförderung des Landes Burgenland an. Mit gezielten finanziellen Unterstützungen wird sowohl die Schaffung als auch der Erhalt von Wohnraum gefördert. Doch welche Möglichkeiten gibt es konkret, und wer kann diese in Anspruch nehmen? schauvorbei.at bietet einen kompakten Überblick.
Wohnbauförderung Burgenland: Happy Family, Vater, Mutter und zwei Kinder
Immobilienerrichtung und -sanierung werden im Burgenland gut gefördert. © Land Burgenland

Wer im östlichsten Bundesland ein Eigenheim errichten möchte, kann auf eine attraktive Förderung zurückgreifen. Diese erfolgt in Form eines Darlehens mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem fixen Zinssatz von nur 0,9 Prozent jährlich von der „Wohnbauförderung – Land Burgenland“. Die Höhe der Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Subjektförderung (abhängig von persönlichen Voraussetzungen)
  • Objektförderung (abhängig vom Bauprojekt)

Wichtig: Die gesamte Förderung – inklusive möglicher Bonusbeträge – darf maximal 70 Prozent der Gesamtbaukosten betragen.

Einkommensgrenzen im Überblick

Damit eine Förderung möglich ist, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • 1 Person: 48.400 Euro
  • 2 Personen: 82.500 Euro
  • 3 Personen: 84.150 Euro
  • 4 Personen: 85.800 Euro
  • 5 Personen und mehr: 88.000 Euro

Zusätzlich ist ein monatliches Mindestnettoeinkommen erforderlich:

  • 1 Person: 1.100 Euro
  • 2 Personen: 1.518 Euro
  • 3 Personen: 1.705 Euro
  • 4 Personen und mehr: 1.870 Euro

Berechnungsbasis ist immer das Haushaltseinkommen des Vorjahres.

Die konkrete Förderhöhe orientiert sich unter anderem an:

  • der Wohnnutzfläche,
  • der Energiekennzahl,
  • sowie ökologischen Kriterien.

Ein Antrag muss spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Baubewilligung oder Baufreigabe gestellt werden.

Sanierung: Bestehendes modernisieren und aufwerten

Auch für die Sanierung von Eigenheimen bietet das Land Burgenland finanzielle Unterstützung – ebenfalls in Form eines Darlehens mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 Prozent Zinsen.

Wer kann ansuchen?

  • Österreichische Staatsbürger oder gleichgestellte Personen (z. B. EU-Bürger)
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (wie beim Neubau)

Gefördert werden unter anderem:

  • Sanierungen von Wohnobjekten, die älter als 20 Jahre sind
  • Zu- und Ausbauten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
  • Fertigstellungen von Rohbauten

Auch dabei gilt: Der Antrag muss innerhalb von 24 Monaten nach Baubewilligung gestellt werden. Wichtig ist zudem eine grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens.

Sonderförderung: Raus aus fossilen Energien

Ein besonderer Schwerpunkt liegt aktuell auf nachhaltigem Wohnen. Im Rahmen einer Sonderaktion werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die den Ausstieg aus fossilen Energieträgern ermöglichen.

Gefördert werden Maßnahmen, die:

  • den Umstieg von Gas, Öl oder Kohle ermöglichen
  • Gebäude für alternative Heizsysteme vorbereiten

Konditionen:

  • 0,9 Prozent Fixzins
  • 30 Jahre Laufzeit
  • Rückzahlung in Halbjahresraten

Voraussetzung ist eine Energieberatung sowie die tatsächliche Umstellung auf ein nachhaltiges Heizsystem.

Übernahme bestehender Darlehen

Auch die Übernahme eines bestehenden Wohnbauförderungsdarlehens ist möglich – allerdings nur mit Zustimmung des Landes.

Voraussetzungen:

  • Übernehmende müssen begünstigte Personen sein.
  • Einkommensgrenzen dürfen nicht unter- oder überschritten werden.
  • Alle erforderlichen Unterlagen müssen vorgelegt werden (z. B. Kaufvertrag, Einkommensnachweise, Grundbuchsauszug).

Für den derzeitigen Wohnsitz sowie für eventuelle weitere Wohnsitze sind die Eigentumsverhältnisse und die Art der Wohnung(en) durch nachstehende Unterlagen nachzuweisen:

  • Miet- oder Nutzungsvertrag
  • Bei Eigentumsobjekten Grundbuchsauszug und Nachweis über das Alter des Objektes (baubehördliche Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung)
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